Hilfsmittel beantragen – Wie mache ich das?

Damit Ihr Antrag auf ein Hilfsmittel möglichst reibungslos bearbeitet werden kann, haben wir für Sie einige wertvolle Tipps zusammengestellt.

 

 

 

Der offizielle Weg zum Hilfsmittel an aller Kürze:

1. Bei der Erstversorgung mit einem Hilfsmittel ist eine Verordnung durch einen Arzt oder eine Ärztin erforderlich. Sprich, um einen Arztbesuch kommen Sie nicht herum, denn...

2. ... Die Ärzte entscheiden, welches Hilfsmittel in Ihrem Fall benötigt oder erforderlich ist.

3. Wenn Sie die Verordnung vom Arzt erhalten haben, wenden Sie sich mit dem Rezept entweder an Ihr Sanitätshaus oder an die Krankenkasse vor Ort.

4. Die Krankenkasse entscheidet über Ihren Antrag und unterrichtet Sie über die weiteren Schritte.

 

Ein Tipp von uns:

Wir raten, vor dem Arztbesuch bei Ihrem Sanitätshaus vor Ort vorbeizuschauen und sich unverbindlich beraten zu lassen. Die Mitarbeiter*innen dort kennen sich sehr gut mit Hilfsmitteln aus und können Ihnen vorab schon Empfehlungen mit auf den Weg geben, die Sie dann mit Ihrem Arzt besprechen können.

 

Fälle, in denen andere Kostenträger Hilfsmittel übernehmen:

Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden, dass bei der Übernahme der Kosten für ein Hilfsmittel in bestimmten Fällen auch andere Kostenträger als die Krankenkasse in Frage kommen.

 

Diese können sein:

• die Rentenversicherung (wenn das Hilfsmittel dafür benötigt wird, dass Sie weiter am Arbeitsleben teilhaben können),
• die Unfallversicherung (nach Arbeits-, oder Wegeunfall oder bei bestätigter Berufskrankheit),
• die Arbeitsagentur (wenn Sie arbeitslos sind und nur mit dem Hilfsmittel wieder am Arbeitsleben teilnehmen können) oder
• in Einzelfällen das Sozialamt

 

 

Je nachdem für welchen „Zweck" das Hilfsmittels gebraucht wird, bzw. aus welchem Grund Sie das Hilfsmittel benötigen, können oben genannte Stellen nebst der Krankenkasse eventuell für die Kosten aufkommen.
Sollten Sie unsicher sein, wohin Sie sich mit Ihrem Antrag wenden sollen, dann ist die Krankenkasse immer Ihre erste Anlaufstelle. Denn auch wenn Sie die Kosten bei einem falschen Kostenträger beantragt haben, so wird dieser Ihren Antrag an die entsprechende Stelle weiterleiten. Passiert dies nicht in einer bestimmten Zeit, so muss die erste Antragstelle Ihnen weiterhelfen.

Sonderfall: Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege

Sind Sie auf der Suche nach einem technischen Pflegehilfsmittel, das Sie bei der Pflege eines Angehörigen unterstützt, dann ist die Pflegekasse Ihr Ansprechpartner. Denn für Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen und Notrufsysteme kommt die Pflegekasse auf. Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für technische Hilfsmittel mit einer Eigenbeteiligung des Versicherten.


Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Pflegekasse die Kosten für ein technisches Pflegehilfsmittel übernimmt:


1. Es muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt sein
2. Es muss im häuslichen Umfeld gepflegt werden
3. Pflegehilfsmittel müssen

  • die Pflege erleichtern und unterstützen
  • die Beschwerden der pflegebedürftigen Person lindern
  • oder ein selbstständigeres Leben der zu pflegenden Person ermöglichen

Wie für jedes andere Hilfsmittel gilt auch bei technischen Pflegehilfsmitteln: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und fragen Sie im Sanitätshaus, welches Pflegehilfsmittel Ihnen und der zu pflegenden Person in der aktuellen Situation am besten helfen kann.

 

Mein Antrag auf Kostenübernahme des Hilfsmittels wurde abgelehnt

Damit es gar nicht so weit kommen muss, sollte bereits beim Arztbesuch darauf geachtet werden, dass die Verordnung exakt ausgefüllt ist. Gut ist,
- wenn das Hilfsmittel in der Verordnung eindeutig benannt wird
- eine Begründung im Antrag steht, warum dieses spezielle Hilfsmittel das Geeignetste ist
- die Verordnung mit Diagnose, Anzahl und Datum ausgefüllt wurde

In der Eile kann hier oft das ein oder andere vergessen werden, was zu einer Ablehnung der Kosten für ein Hilfsmittel führen kann.